Industrielle Schüttgutlogistik

Bulk-Agrarrohstoffe unter HGB transportieren und lagern

Automatisierte Siloverwaltung, Flottenmanagement und multimodale Frachtverträge – handelsrechtlich geprüft.

Wir betreiben ein eigenes Netz aus Silos, Sattelzügen und Binnenschiffanbindungen für Getreide, Ölsaaten und Futtermittel. Die Bestandsführung erfolgt sensor-gestützt und erfüllt die Inventurpflicht nach § 240 HGB. Frachtverträge werden nach §§ 425 ff. HGB abgeschlossen, die Nutzungsdauer der Fahrzeuge bilanziell korrekt abgeschrieben. Kein Konsumgeschäft – nur B2B-Verträge mit festen Laufzeiten.

Binnenschiff mit Getreidefracht auf dem Rhein
12.400 tmonatliche Silo-Umschlagskapazität
38Sattelzüge mit Siloaufliegern
6Binnenschiff-Anlegestellen im eigenen Netz
Getreidesilo mit automatischer Befüllung und Förderband

Bewertungen und Referenzen aus der Agrarrohstoff-Logistik

Unsere Kunden aus dem Bereich der Schüttgutlogistik bestätigen die Einhaltung der HGB-konformen Lagerverwaltung und die Effizienzsteigerung durch automatisierte Silosteuerung. Die Integration unserer Flottenmanagement-Lösung in bestehende ERP-Systeme wurde von Prüfern als vorbildlich bewertet.

Ein mittelständischer Agrarhändler aus Niedersachsen reduzierte durch die digitale Bestandsführung die Inventurdifferenzen um 18 % und senkte die Haftungsrisiken bei der Einlagerung von Weizen und Raps. Die Dokumentation der Qualitätsparameter entspricht den Anforderungen des § 7 HGB.

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Häufige Fragen zur Schüttgutlogistik

Antworten zu Lagerung, Transport und Flottenmanagement nach HGB – ohne juristischen Ballast.

Welche HGB-Pflichten gelten für die Silobewirtschaftung?

Der Betreiber muss den Bestand täglich erfassen und Qualitätsveränderungen dokumentieren. Die Haftung für Schwund oder Feuchtigkeitsschäden richtet sich nach § 7 HGB. Eine automatisierte Sensorik erleichtert die lückenlose Nachweisführung.

Wie wird die Nutzungsdauer von Sattelzügen bilanziert?

Die handelsrechtliche Abschreibung folgt der tatsächlichen Einsatzdauer. Bei Siloaufliegern sind sechs bis acht Jahre üblich, bei Zugmaschinen fünf bis sieben Jahre. Leasingmodelle verschieben die Bilanzierung, ändern aber nichts an der Nutzungsdauer.

Welche Risiken bestehen beim Binnenschiffstransport?

Typische Schäden sind Feuchtigkeitseintritt durch undichte Luken oder Verzögerungen durch Niedrigwasser. Der Frachtvertrag nach §§ 425 ff. HGB regelt die Haftungskette. Eine Checkliste vor Vertragsabschluss hilft, diese Risiken frühzeitig zu erkennen.

Muss ich bei jedem Wechsel des Transportmittels einen neuen Frachtvertrag aufsetzen?

Nein, bei multimodalen Ketten genügt ein durchgehender Vertrag, sofern die Haftungsübergänge klar definiert sind. Die Rechtsprechung verlangt eine eindeutige Zuordnung der Verantwortung an den Umschlagpunkten. Ein einheitliches Dokument senkt das Risiko von Deckungslücken.

Welche Angaben muss der Lieferschein bei Getreidelieferungen enthalten?

Der Lieferschein muss Menge, Feuchtigkeitsgehalt, Besatz und den Zeitpunkt der Verladung ausweisen. Fehlen diese Angaben, kann der Empfänger die Annahme verweigern oder Schadensersatz fordern. Eine digitale Erfassung direkt an der Waage vermeidet spätere Unstimmigkeiten.

Wie oft muss die Flotte auf Verkehrssicherheit geprüft werden?

Die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO ist jährlich fällig. Darüber hinaus empfehlen wir eine monatliche Sichtprüfung der Reifen, Bremsen und Beleuchtung. Bei Siloaufliegern kommt die Dichtheitsprüfung der Entladeklappen hinzu – mindestens alle drei Monate.

Haben Sie eine spezifische Frage zu Ihrem Lager- oder Transportprozess? Kontaktieren Sie uns direkt.

Rückruf zur Silo- und Flottenberatung

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Silo-Automation & Bestandsdokumentation

Wir prüfen Ihre Sensorik, Inventurzyklen und die Haftungsverteilung nach § 7 HGB. Inklusive Musterprotokoll für die externe Prüfung.

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Flottenbilanz & Nutzungsdaueranalyse

Vergleich Ihrer Abschreibungsmethode mit den tatsächlichen Einsatzzyklen. Wir zeigen bilanzielle Spielräume und Risiken auf.

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Multimodaler Transportvertrag

Prüfung Ihrer Frachtverträge nach §§ 425 ff. HGB. Schwerpunkt: Haftungsketten bei Binnenschiff und Lkw-Kombination.

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